Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16. September 2026
1. Anbieter, Geltung und Zielgruppe
Diese AGB gelten für die Nutzung des ROK-IT PotenzialChecks durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Anbieter ist ROK GbR, Reimers, Öz und Kant GbR, Haidkoppel 22, 23883 Brunsmark. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ROK GbR ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
ROK-IT PotenzialCheck ist eine mandantenfähige Software zur B2B-Marktrecherche, heuristischen Websitebewertung, Lead-Priorisierung und Vertriebsorganisation. Funktionsumfang, Nutzungslimits, Sitzplätze und Credits ergeben sich aus dem gebuchten Tarif.
Die Software liefert Entscheidungshilfen, keine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit einer Ansprache oder wirtschaftlichen Erfolg. Scores und Aktualitätssignale sind heuristisch und müssen fachlich geprüft werden.
3. Vertragsschluss und Konto
Ein kostenloses Konto entsteht durch Registrierung und Annahme dieser AGB. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht mit erfolgreichem Abschluss des Stripe-Checkouts oder durch ein individuelles Angebot. Der Kunde muss richtige Unternehmens- und Kontaktdaten angeben, Zugangsdaten schützen und Änderungen unverzüglich mitteilen.
Der erste registrierte Nutzer eines Mandanten besitzt Administrationsrechte und bestätigt, zur Vertretung des Unternehmens sowie zum Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags berechtigt zu sein.
4. Mandanten, Nutzer und Rollen
Daten werden logisch nach Arbeitsbereichen getrennt. Der Kunde darf Zugänge nur für eigene Beschäftigte, Beauftragte oder vertraglich betreute Kundenunternehmen anlegen. Er verwaltet Rollen und entzieht nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich. Das Sitzplatzlimit richtet sich nach dem Tarif.
Der Agency-Tarif kann mehrere getrennte Kunden-Arbeitsbereiche ermöglichen. Daten dürfen nicht ohne Berechtigung zwischen Mandanten kopiert oder zusammengeführt werden.
5. Free-Tarif, Credits und Kostenkontrolle
Der Free-Tarif umfasst einen einmaligen Potenzialcheck und höchstens fünf freigeschaltete Firmen. Weitere Treffer können nur als gesperrte Anzahl angezeigt werden und werden nicht als Google-Rohdaten gespeichert.
Ein Credit wird verbraucht, wenn eine neue Firma in einem Mandanten freigeschaltet wird. Bereits im Mandanten freigeschaltete Firmen werden bei einer erneuten Analyse grundsätzlich nicht nochmals berechnet. Monatliche Tarif-Credits und gekaufte Credit-Pakete bleiben während eines aktiven Kontos nutzbar; eine Auszahlung oder Übertragung auf andere Rechtsträger ist ausgeschlossen. Bei Vertragsende verfallen verbleibende Credits.
Das System stoppt neue Freischaltungen bei null Credits. Eine automatische kostenpflichtige Überziehung findet nicht statt.
6. Preise, Zahlung und Laufzeit
Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abonnements laufen monatlich und verlängern sich um jeweils einen Monat, sofern sie nicht zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Stripe wickelt die Zahlung ab.
Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zum Ausgleich eingeschränkt werden. Bereits gespeicherte Daten werden nicht allein wegen eines kurzfristigen Zahlungsverzugs gelöscht.
7. Google Maps Platform, Business Profile und Drittinhalte
Die Software nutzt Google Places für die Live-Anzeige potenzieller B2B-Sales-Opportunities. Durch die Nutzung von Funktionen mit Google-Inhalten erklärt sich der Kunde ergänzend mit den Google Maps/Google Earth Additional Terms einverstanden. Es gilt außerdem die Google-Datenschutzerklärung.
Places-Inhalte werden als Google-Maps-Live-Inhalte optisch gekennzeichnet und nicht in eigene CRM-Firmenfelder kopiert, nicht als Rohdaten exportiert und nicht als Eingabe für Opportunity-Scoring oder Outreach verwendet. Dauerhaft gespeichert werden darf insbesondere die Google Place-ID als Referenz zusammen mit PotenzialCheck-eigenen Workflowdaten. Soll aus einer Referenz ein eigener CRM-Datensatz werden, muss der Kunde eigene Angaben oder eine unabhängige Quelle wie die Unternehmenswebsite verwenden.
Google Business Profile ist davon getrennt. Diese optionale OAuth-Integration darf nur für Unternehmensstandorte verwendet werden, für die das verbundene Google-Konto Verwaltungszugriff besitzt; sie ist keine allgemeine Firmensuchfunktion. Der Kunde darf keine Massendownloads, Weiterverkäufe, Konkurrenzdatenbanken oder Umgehungen von Google-Nutzungsbeschränkungen durchführen. Ein Google-Listing ist kein Nachweis dafür, dass ein Unternehmensprofil beansprucht oder von Google verifiziert wurde.
8. Zulässige Nutzung und Compliance
Der Kunde nutzt die Software nur rechtmäßig und insbesondere unter Beachtung von DSGVO, UWG, Urheber-, Marken- und Telekommunikationsrecht. Er darf keine Daten ohne Rechtsgrundlage hochladen, keine Profile zu diskriminierenden oder unzulässigen Zwecken erstellen und keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen.
Elektronische Werbung ist grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung oder unter den engen Voraussetzungen der Bestandskundenausnahme zulässig. Die Software ersetzt diese Prüfung nicht. Telefonische B2B-Werbung setzt mindestens eine konkret begründete mutmaßliche Einwilligung voraus. Automatisierte Kaltanrufe sind untersagt.
9. Beta-Sicherheitsregeln
Während der Beta kann ROK GbR Funktionen einschränken. Der produktive E-Mail-Versand ist derzeit technisch auf einen internen Testempfänger umgeleitet. Kunden dürfen nicht versuchen, diese Sperre zu umgehen. Voice-Funktionen dürfen nur nach dokumentierter Freigabe, klarer KI-Offenlegung, Sperrlistenprüfung und mit menschlicher Übergabemöglichkeit genutzt werden.
10. Kundendaten, Rechte und Feedback
Der Kunde behält seine Rechte an eigenen Daten. Er räumt ROK GbR die für Betrieb, Sicherung, Support und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen Rechte ein. Produktfeedback darf zur Verbesserung der Software verwendet werden, ohne vertrauliche Kundendaten offenzulegen.
11. Verfügbarkeit, Änderungen und Support
ROK GbR bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet in Standardtarifen jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Providerstörungen und höhere Gewalt können zu Unterbrechungen führen. Wesentliche nachteilige Änderungen kostenpflichtiger Leistungen werden rechtzeitig angekündigt; bei unzumutbaren Änderungen kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen.
12. Gewährleistung und Haftung
ROK GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverluste haftet ROK GbR bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Datensicherung. Für Richtigkeit, Verfügbarkeit und Lizenzbedingungen externer Datenanbieter wird keine eigenständige Garantie übernommen.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit ROK GbR personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der separat abgeschlossene AVV. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim und schützen sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
14. Kündigung, Sperrung und Datenexport
Abonnements können zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Bei erheblichen Rechts-, Sicherheits- oder Zahlungsrisiken darf ROK GbR Zugänge vorübergehend sperren.
Vor Vertragsende kann der Kunde exportfähige eigene Daten herunterladen. Google-Live-Inhalte und reine Place-ID-Referenzen werden nicht als Google-Rohdaten exportiert. Nach Vertragsende werden Mandantendaten entsprechend AVV, gesetzlichen Pflichten und Sicherungszyklen gelöscht oder anonymisiert.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit zulässig, der Sitz von ROK GbR. Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.